Förderung des unternehmerischen Know-hows in Zeiten der Corona Krise
Um kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und Freiberufler in der akuten Corona-Krisenzeit zu helfen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Förderprogramm für die Förderung des unternehmerischen Know-hows um ein “Sofortprogramm” erweitert.
Die Laufzeit des Förderprogramms war bis zum 31.12.2020 begrenzt – allerdings wurde es vorzeitig aufgrund der hohen Nachfrage und der begrenzten Mittel eingestellt.
In dieser Zeit können Sie als Unternehmer externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen und erhalten dazu finanzielle Unterstützung. Die Förderung soll zeitnah und unbürokratisch in Anspruch zu nehmen sein.
In welcher Höhe kann die Förderung in der Corona Krise in Anspruch genommen werden?
Sie können einen Antrag für Beratungen bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro stellen.
Corona-Betroffene kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler können diese Förderung ohne Eigenanteil in Anspruch nehmen, wenn sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag einreichen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Gegenwärtig wird der 100-prozentige Zuschuss ohne Eigenanteil oder Vorfinanzierung des Antragstellers vom BAFA direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
Im Normalfall (außerhalb der Corona-Hilfe) überweist der Antragsteller seinen Eigenanteil sowie den Zuschuss an den Berater und holt sich im Anschluss den Zuschuss vom BAFA zurück.
Die anfallende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist ebenfalls über 4.000,00 Euro hinausgehende Rechnungsbeträge vom antragstellenden Unternehmen selbst zu tragen. Das gilt auch für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.
Welche Beratungsleistungen können von dem Sofortprogramm zur Corona Hilfe gefördert werden?
Folgende Beratungsleistungen können gefördert werden:
Wiederherstellung der Liquidität
Suche nach neuen Geschäftsfeldern
Umstellung der Geschäftsmodelle
Digitalisierung des Unternehmens
Bei der Beratung sind ausschließlich individuelle, konzeptionelle Beratungsleistungen förderfähig.
Beratungen zum Einsatz von Fördermitteln sind ausgeschlossen und werden nicht gefördert.
Wer ist antragsberechtigt für die BAFA Förderung?
Um die BAFA Förderung zu beantragen müssen einige Kriterien erfüllt sein:
Das Unternehmen / Freiberufler muss unter den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona Viruses leiden
Erfüllung der Kriterien für ein KMU (kleines/mittelständisches Unternehmen) oder Freiberufler
Sitz des Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland
Erfüllung der De-minimis-Regelung
Konkrete Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf das zu beratende Unternehmen / Freiberufler und die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind vom externen Berater im Beratungsbericht nachvollziehbar darzustellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen / Freiberufler die bereits vor dem Ausbruch des Corona Viruses Schwierigkeiten hatten.
Wo kann ich die Förderung für das Sofortprogramm zur Förderung des unternehmerischen Know-Hows beantragen?
Wie auch schon vor Corona Zeiten können Sie den Antrag direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen.
Den Link zum Antragsformular zur Förderung der Beratungsleistungen können Sie hier anklicken: BAFA Antrag Förderung
Wer ist als Berater für die Förderung zugelassen?
Um als Berater für die Förderung des unternehmerischen Know-hows zugelassen zu werden, sind einige Anforderungen zu erfüllen. Mehr zu den Anforderungen, um die Zulassung zu erhalten, in unserem Blogbeitrag.
Qualifizierte Berater finden Sie bei unserer bundesweiten Beratersuche.