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Voraussetzungen um BAFA-Berater zu werden

Zulassung als BAFA-Berater beantragen

Zugelassen werden Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren mehrheitlichen Umsatz (>50%) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen.

Die Beraterinnen und Berater müssen über die erforderlichen Fähigkeiten zur Beratung verfügen, einen Lebenslauf einreichen sowie einen Qualitätsnachweis erbringen.

Der Qualitätsnachweis muss die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigen und eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.

Aktuell können die Beratungsleistungen auch virtuell geleistet werden. Ein Einsatz bei dem Unternehmen oder Freiberufler vor Ort ist nicht notwendig.

Wie registriere ich mich als Berater beim BAFA?

Um sich als Beraterin oder Berater bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu registrieren, folgen Sie einfach den Anweisungen zur Registrierung.

Der Link zur Registrierung: Anleitung Registrierung BAFA Berater

Als BAFA-Berater besser gefunden werden

Unternehmen stehen vor der Herausforderung zertifizierte Berater zu finden.

Unsere Empfehlung: Melden Sie sich als zertifizierter BAFA-Berater bei https://beraterkarte.de an, um von Unternehmen besser gefunden zu werden: