Zugelassen werden Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren mehrheitlichen Umsatz (>50%) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen.
Die Beraterinnen und Berater müssen über die erforderlichen Fähigkeiten zur Beratung verfügen, einen Lebenslauf einreichen sowie einen Qualitätsnachweis erbringen.
Der Qualitätsnachweis muss die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigen und eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Aktuell können die Beratungsleistungen auch virtuell geleistet werden. Ein Einsatz bei dem Unternehmen oder Freiberufler vor Ort ist nicht notwendig.
Wie registriere ich mich als Berater beim BAFA?
Um sich als Beraterin oder Berater bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu registrieren, folgen Sie einfach den Anweisungen zur Registrierung.