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Wie werde Ich go-digital-Berater*in?

Das Förderprogramm go-digital ermöglicht kleinen oder mittelständischen Unternehmen eine Förderung um bestehende Geschäftsprozesse zu digitalisieren. Schlagworte sind hier unter anderem Maximierungsstrategie und Datensicherheit.

Als autorisierte go-digital-Berater*innen sind Sie für die Antragstellung und die Beratungsleistung zuständig. Zudem übernehmen Sie die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung.

Um Beratungen im Rahmen der go-digital-Förderung anbieten zu können, sind einige Hürden zu nehmen. Um die Autorisierung zu erhalten, müssen zunächst formale Voraussetzungen erfüllt sein. Das betrifft im Wesentlichen die fachliche Eignung der Beratenden, aber auch die wirtschaftliche Stabilität des Beratungsunternehmens.

Pro beantragtem Modul ist mindestens eine entsprechend qualifizierte Person im Beratungsunternehmen notwendig. Die Beratung durch eine Person in mehreren Modulen ist möglich. Mindestens 2 Beratertage sind für das Thema IT-Sicherheit vorgeschrieben – eine entsprechende Qualifikation muss also vorliegen beziehungsweise durch Beauftragte erbracht werden.

Die autorisierten Beraterinnen und Berater müssen fest angestellt sein.

Wie registriere ich mich als Berater*in für go-digital?

Die eigentliche Registrierung ist vergleichsweise unkompliziert. Hierzu muss lediglich eine PDF-Datei ausgefüllt und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) zurückgeschickt werden.

Hier geht es zur go-digital-Autorisierung

Häufige Fragen zur go-digital-Autorisierung

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

  • wirtschaftliche Stabilität  (letzte 3 Rechnungsjahre)
  • Nachweis über wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (“frisch gegründete Unternehmen” erhalten keine Autorisierung)
  • Nachweis der fachlichen Expertise (3 Referenzprojekte pro beantragtem Modul, nicht älter als 3 Jahre)
  • Bezug zu KMU
  • Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
  • Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Anerkennung und Erfüllung von Qualitätsstandards
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Beraterschulungen

Was bedeutet Anerkennung und Erfüllung von Qualitätsstandards?

Im Rahmen der Autorisierung verpflichten sich die Beratungsunternehmen vereinbarte Qualitätsstandards und Normen (zB. BSI IT-Grundschutz, ISO 27001) anerkennen, sich fortwährend daran zu orientieren und die Einhaltung sicherstellen.

Was bedeutet wettbewerbsneutrale Beratung?

Das beauftragt Beratungsunternehmen muss die beste und günstigste Lösung finden und anbieten. Die Kunden (lies: die zu beratenden Unternehmen) müssen über die Vor- und Nachteile der empfohlenen Produkte und Leistungen sowie unterrichtet werden. Dazu müssen auch mögliche Alternativen aufgezeigt werden.

Als go-digital-Berater*in besser gefunden werden

Kleine und mittlere Unternehmen stehen vor der Herausforderung autorisierte go-digital-Berater*innen zu finden.

Unsere Empfehlung: Melden Sie sich als autorisiertes Beratungsunternehmen bei https://beraterkarte.de an und profitieren Sie von der Sichtbarkeit auf unserer Beraterlandkarte.